Parkordnung


§1 Mit dem Betreten des Geländes des Piraten-Kinderlands wird die Parkordnung akzeptiert.

§2 Kindern ist das Betreten des Geländes nur in Begleitung einer volljährigen mit der Aufsichtsplicht tragenden Person gestattet.

§3 Zum Betreten des Parkgeländes und für die Nutzung der Spielgeräte und Fahrgeschäfte ist der Kauf einer Eintrittskarte nötig.

§4 Die Eintrittskarte berechtigt zur Benutzung aller zum Zeitpunkt des Besuchs angebotenen Leistungen, für die kein gesondertes Entgelt gefordert wird.

§5 Leistungen, für welche ein gesondertes Entgelt beansprucht wird, sind entsprechend ausgewiesen.

§6 Die Gültigkeit der Eintrittskarte erlöscht mit dem Verlassen des Geländes.

§7 Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises oder eines Teilbetrages; kein Rückgabe - und Umtauschrecht; kein Weiterverkauf gestattet.

§8 Zum Besuchszeitpunkt besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und/ oder Inbetriebnahme aller angebotenen Leistungen. Das Piraten-Kinderland behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen aufgrund von Reparaturen, höherer Gewalt und/ oder ungünstiger Witterung vorübergehend nicht zur Verfügung zu stellen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht, auch nicht teilweise.

§9 Die Öffnungszeiten können ohne Vorankündigung geändert werden.

§10 Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt in den Kinder-Park verweigert oder können vom Gelände verwiesen werden.


§11 Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen und Rauschmitteln ist auf und vor dem Gelände des Piraten-Kinderlands nicht gestattet.

§12 Den Anordnungen des Personals ist im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs Folge zu leisten. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt.

§13 Das Tragen von Oberbekleidung ist erforderlich.

§14 Das Mitbringen von Fahrrädern, Lauf- und Dreirädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, etc. sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken (Ausser Babynahrung) ist aus Betriebswirtschaftlichen und Sicherheitsgründen nicht gestattet.

§15 Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungshinweise oder Benutzungseinschränkungen, durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

§16 Bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch Gewitter, Sturm oder sonstige Ereignisse und einem hierdurch bedingten Ausfall von einzelnen Einrichtungen und Attraktionen kann keine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des für den Eintritt entrichteten Entgelts verlangt werden.

§17 Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir verpflichtet, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Einrichtungen und Attraktionen einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht bei Ausfall einzelner Attraktionen aus o.g. Gründen nicht, auch nicht teilweise.

§18 Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen einiger Spielgeräte ist für Personen über 12 Jahren untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.

§19 Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

§20 Der Aufenthalt im und vor dem Piraten-Kinderland sowie an den einzelnen Attraktionen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

§21 Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

§22 Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden.

§23 Unsere Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Fehlern, wie auch der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt davon unberührt.

§24 Das Piraten-Kinderland haftet nicht für Gegenstände, die dem Personal im Park übergeben werden oder auf dem Parkgelände abgelegt werden.

§25 Für sämtliche Gegenstände, unter anderem Handys, Kameras, Schmuck, Schuhe usw. die während der Benutzung einer Attraktion beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.

§26 Im Piraten-Kinderland werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit.

§27 Das Piratenkinderland ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungshinweisen u. Benutzungseinschränkungen nutzt, den Anordnungen des Personals, dieser Parkordnung oder Gebotsschildern nicht Folge leistet und in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Parkgelände verwiesen werden.

§28 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung ist am Sitz des Piratenkinderlands.

§29 Sollten einzelne Punkte dieser Parkordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen nicht berührt.